Entscheidungsstichwort (Thema)
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Wertpapier-Veräußerungsgeschäften im Jahr 2003. Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte. Verfassungsmäßigkeit. Aussetzung der Vollziehung in Sachen Einkommensteuer 2003
Leitsatz (redaktionell)
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 2003 nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2003 verfassungsgemäß ist. Für ein nach wie vor bestehendes strukturelles Vollzugsdefizit spricht nach Auffassung des Senats, dass bis zum Jahr 2003 weder ein Quellenabzugsverfahren geschaffen noch das bestehende Deklarationsverfahren durch ein wirksames Kontrollverfahren abgesichert wurde.
Normenkette
EStG 2003 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 45d Abs. 1; AO § 30a; FGO § 69 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 2
Tenor
1) Der Einkommensteuerbescheid 2003 vom 26.10.2004 wird für die Dauer des Einspruchsverfahrens in Höhe von 13.545 EUR von der Vollziehung ausgesetzt.
2) Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
3) Die Beschwerde wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnen aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften im Veranlagungszeitraum 2003.
I.
Der Antragsteller (ASt) erzielte im Streitjahr als Steuerfachangestellter Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Daneben wies er in seiner Steuererklärung aus dem Verkauf von Wertpapieren (Optionsscheinen und Indexzertifikaten) sonstige Einkünfte in Höhe von 35.905 DM aus. Der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) setzte mit Einkommensteuer(ESt)bescheid vom 26. Oktober 2004 die sonstigen Einkünfte antragsgemäß an, verrechnete sie mit Verlustvorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 4.551 DM und setzte die Einkommensteuer auf 20.150 EUR fest. Als Nachza...