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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 18.05.2017 - 2 K 220/13 (veröffentlicht am 15.06.2017)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Eisskulpturenausstellung kein dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegendes „Museum”

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Definition des Museums in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 4 UStG gilt auch für den Begriff des Museums in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG.

2. Museen sind wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen. Eine Kunstsammlung ist die Gesamtheit von unter einem bestimmten Gesichtspunkt auf Dauer zusammengetragenen Kunstgegenständen. Dabei ist Sammeln ein systematisches Suchen, Beschaffen, Erhalten und Aufbewahren von Dingen einer bestimmten Kategorie oder Art. Wenn ausgewählte Künstler Skulpturen nach einem von Veranstalter vorgegebenen Thema aus einem vom Veranstalter bereitgestellten Material (Eis) bildhauerisch angefertigt haben und diese Eisskulpturen nur für eine begrenzte Zeit besichtigt werden können, genügt dies den an eine Kunstsammlung zu stellenden qualitativen Mindestanforderungen nicht, um den umsatzsteuerrechtlichen Museumsbegriff ausfüllen zu können.

3. Der Umstand, dass eine Ausstellung nicht unter den Begriff des Museums fällt und damit nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuersatz unterworfen wird, ist verfassungs- und europarechtlich unbedenklich.

4. Der Begriff der Kunstsammlung setzt zunächst voraus, dass die betroffenen Gegenstände „Kunst” sind. Bildhauerarbeiten aus Eis können „Kunst” sein (Ausführungen zum Kunstbegriff i. S. d. Art. 5 Abs. 3 GG). Die Vergänglichkeit der Objekte stellt den Kunstcharakter nicht in Frage.

5. Wissenschaftliche Sammlungen sind insbesondere zoologische, technische, volkskundliche, geschichtliche oder heimatgeschichtliche Sammlungen. Eine Sammlung unterscheidet sich von einer reinen Ansammlung von Dingen durch eine bestimmte Ordnung, in der Objekte erfasst sind, fü...

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