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FG Köln Urteil vom 30.09.2015 - 14 K 2679/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begründet im Insolvenzverfahren eine Masseverbindlichkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Einkommensteuerschuld, die aus der Ausübung des Veranlagungswahlrechts zur Zusammenveranlagung durch den Insolvenzverwalter resultiert, ohne dass der Schuldner zivilrechtlich zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung verpflichtet war, ist Masseverbindlichkeit.

 

Normenkette

EStG §§ 26, 26b; AO § 34; InsO § 80; BGB § 1353; InsO § 55

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Insolvenzverfahren eine Masseverbindlichkeit begründet.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Beigeladenen. Über das Vermögen des Beigeladenen wurde am … Mai 2005 durch Beschluss des Amtsgerichts A unter dem Aktenzeichen 1 das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Insolvenzverfahren ist mit Beschluss vom 18. September 2013 mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben worden. Gleichzeitig ist in dem Beschluss die Nachtragsverteilung hinsichtlich eines zukünftig frei werdenden Restmassebestandes durch Wegfall der Rückstellung für Masseverbindlichkeiten aus Einkommensteuerforderungen sowie Prozesskosten aus dem hier anhängigen Rechtsstreit angeordnet worden.

Da der Insolvenzschuldner und seine Ehefrau zunächst keine Steuererklärungen für das Jahr 2005 einreichten, schätzte der Beklagte die Besteuerungsgrundlagen und setzte die Einkommensteuer mit 248 EUR fest. Der Bescheid war mit der Nebenbestimmung des Vorbehalts der Nachprüfung versehen.

Am 17. Februar 2010 hob der Beklagte den Vorbehalt der Nachprüfung auf.

Nachdem am 24. Januar 2011 die Einkommensteuererklärung beim Beklagten einging, änderte dieser mit Bescheid vom 23. März 2005 die bisherige Steuerfestsetzung gem. § 173 A...

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