rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage der Originalrechnungen während der Antragsfrist im Vergütungsverfahren
Leitsatz (redaktionell)
Im Vergütungsverfahren müssen die den Vergütungsantrag rechtfertigenden Originalrechnungen innerhalb der Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Ablauf des Vergütungszeitraums vorgelegt werden.
Normenkette
UStG § 18 Abs. 9 S. 1; UStG § 18 Abs. 9 S. 3; UStG § 18 Abs. 9 S. 4; UStDV § 61 Abs. 3; UStDV § 61 Abs. 1 S. 5 a.F.; 8. EWG-Richtlinie Art. 3 S. 1 Buchst. a; UStG § 3a Abs. 1
Nachgehend
BFH (Urteil vom 18.01.2007; Aktenzeichen V R 23/05)
Tatbestand
Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in A (B), die insbesondere Service- und Beistandsleistungen für Notfallrücktransporte erbringt. Die Einzelheiten ihres Leistungsangebotes ergeben sich aus der zu den Gerichtsakten im Verfahren 2 K 5219/01 gereichten Informationsbroschüre „Service-Scheckheft – CCC- AG Euro Service”, auf deren gesamten Inhalt hier im übrigen verwiesen wird: Danach bot sie ihren Mitgliedern drei Leistungspakete an. Zunächst einen sog. Notfall-Service mit 24 h-Notrufzentrale, der Krankenrücktransporte und ärztliche Versorgung sicherstellen und die anfallenden Kosten übernehmen sollte. Dieser Service umfasste aber auch die Bereitstellung und Kostenübernahme folgender Dienstleistungen: bei längeren Krankenhausaufenthalten die An- und Abreise eines Angehörigen, die Betreuung evtl. allein gelassener Kinder, den Informationsaustausch mit heimischen Ärzten, die Bergung, anwaltliche Vertretung und Bargeldversorgung sowie Beschaffung verloren gegangener Ausweispapiere. Daneben trat ein sog. Travelservice, der kostenlose Reisepreisvergleiche, Tourenplanung, Beratung medizinischer Vorsorgemaßnahmen, Informationen über das Reiseland sowie Reiseausstattung (Mini-Apo...