Entscheidungsstichwort (Thema)
Erbschaftsteuer
Nachgehend
Tenor
Unter Änderung des Erbschaftsteuerbescheides vom 23. Oktober 1997 und der Einspruchsentscheidung vom 18. Juli 1996 wird die Erbschaftsteuer auf … DM herabgesetzt. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Beklagte zu 54% und der Kläger zu 46%.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf … DM festgesetzt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob nach dem Todes des Erblassers festgesetzte Umsatzsteuererstattungsansprüche der Erbschaftsteuer unterliegen.
Am … verstarb Herr H.,…. An seinem Todestag äußerte er im Krankenhaus gegenüber … und… dem Kläger, als letzten Willen, daß der Kläger das Unternehmen alleine und ohne Ausgleichspflicht erhalten sollte und er das übrige Vermögen – u.a. … – mit…, Frau … zu teilen habe. Der Kläger schrieb die diktierte Erklärung des Erblassers nieder; dessen Lebensgefährtin unterzeichnete als Zeugin. Spätere Streitigkeiten zwischen dem Kläger und … über die Erbfolge wurden durch notariellen Vertrag vom ausgeräumt und der Nachlaß entsprechend dem erklärten Willen des Erblassers auseinandergesetzt.
Bis zum Tode des Erblassers war die Umsatzsteuer aus dem Betrieb seiner Geldspielautomaten entsprechend der damaligen Praxis (BMF-Schreiben vom 7. Juni 1991, BStBl I 1991, 538) durch Anwendung eines Vervielfältiger auf den jeweiligen Kasseninhalt ermittelt worden. Am 5. Mai 1994 entschied der...