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FG Köln Urteil vom 23.03.1982 - VIII 144/80 E

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussichtliche Nutzungsdauer eines gebrauchten Konzertflügels. Flügel als Arbeitsmittel eines Musiklehrers

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Lehrer, der zum weiaus überwiegenden Teil (75 % der Wochenstunden) Musikunterricht erteilt, und der daneben zwei Schulchöre leitet, kann die Kosten der Anschaffung und Wartung eines gebrauchten Flügels als Werbungskosten abziehen. Insbesondere bei Arbeitsmitteln ist nicht zu prüfen, ob die Anschaffungskosten sich im üblichen und notwendigen Rahmen halten, wenn nur der Gegenstand so gut wie ausschließlich der Erledigung beruflicher Belange dient.

2. Die Gesamtnutzungsdauer eines Flügels höherer Qualität ist mit 30 Jahren anzunehmen. Die AfA bemisst sich daher nach der im Zeitpunkt der Anschaffung noch verbliebenen Restnutzungsdauer.

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 1, Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 1 S. 2, § 7 Abs. 1

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob Aufwendungen des Klägers (Kl), der Musikpädagoge an einem Gymnasium ist, für Erwerb und Unterhaltung eines gebrauchten Flügels und für die Teilnahme an Wanderfahrten der Schule als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Der im Streitjahr … Jahre alte, kinderlos verheiratete Kl unterrichtet als Studiendirektor an einem Gymnasium in … wesentlichen, nach seinen Angaben zu etwa 75 % der zu leistenden Wochenstunden, im Fach Musik; daneben gibt er gemäß einer ihm auf die Sekundarstufe I beschränkt erteilten Lehrerlaubnis einige Wochenstunden im Fach Englisch. Für eigenhändige Musikdarbietungen im Zuge des Unterrichts steht ihm im Musiksaal der Schule ein Flügel zur Verfügung. Auf diesem Instrument musiziert der Kl auch bei den zweimal jährlich stattfindenden Schulkonzerten zusammen mit Schülern oder zu deren Begleitung; auf die vorgelegten Programme Bl. 22 bis 25/79 der ESt-Akte wir...

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