Entscheidungsstichwort (Thema)
Zinsaufwendungen für fremdfinanzierten Beteiligungserwerb eines Gesellschaftergeschäftsführers Werbungskosten bei § 19 EStG?
Leitsatz (redaktionell)
1) Schuldzinsen für Kredite, die der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft für die Finanzierung von Anschaffungskosten einer Beteiligung an dieser Gesellschaft aufwendet, stellen grundsätzlich keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar.
2) Das gilt auch dann, wenn sich der Geschäftsführer an der Kapitalgesellschaft nicht nur in Erwartung der Ausschüttung von Gewinnen beteiligt, sondern auch, um durch die Zuführung von Kapital den Fortbestand der Kapitalgesellschaft und damit zugleich seinen eigenen Arbeitsplatz zu erhalten.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten, „Kaffeekassen-Dotationen” und Zinsaufwendungen.
Der Kläger ist seit 1989 bei der ME nichtselbständig tätig. Die ME gehört zur W-Gruppe (A-Holding AG + Co – A – sowie Unternehmen, an denen die Gesellschafter der A unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt sind). Zunächst war er als Vertriebsleiter angestellt. Seine Aufgabe bestand vor allem darin, regelmäßig die Kunden der ME in Frankreich, in der Schweiz und in der BRD aufzusuchen, also in einer umfangreichen Reisetätigkeit. Der Inhalt seiner Tätigkeit blieb im Wesentlichen unverändert, als er im Jahr 1993 zum Geschäftsführer bestellt wurde.
Von den 228 Arbeitstagen im Streitjahr war der Kläger ausweislich einer von ihm selbst unterzeichneten Arbeitgeber-Bescheinigung vom 17. November 1995 an 46 Tagen über 12 Stunden in der Schweiz unterwegs, an 93 Tagen über 12 Stunden in Frankreich und an 89 Tagen über 12 Stunden in der BRD.
Im August 1993 hatte der Kläger mit der A einen Be...