Entscheidungsstichwort (Thema)
Frage der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung
Leitsatz (redaktionell)
Eine Sachverhaltsklärung und -festlegung im Rahmen einer Besprechung zu einer tatsächlichen Verständigung und einer auf dieser Grundlage vorgenommenen Differenzierung zwischen umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerbefreiten Leistungen dient zwischen den Beteiligten dazu den Rechtsstreit um die steuerliche Behandlung der Leistungen zu beenden. Auch wenn in diese Einordnung sowohl tatsächliche als auch rechtliche Aspekte eingeflossen sind, so steht sie doch in einem so engen Zusammenhang mit dem komplexen Gesamtsachverhalt und auch seinen einzeln zu beurteilenden Teilsachverhalten, dass die tatsächliche und rechtliche Beurteilung sachgerechterweise nicht getrennt werden kann und die Einbeziehung rechtlicher Folgerungen in die tatsächliche Verständigung daher zulässig ist.
Normenkette
AO §§ 118, 88
Nachgehend
Tatbestand
Die Klägerin ist eine inländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ihre Alleingesellschafterin ist die A TLC mit Sitz in B in Großbritannien.
Unternehmensgegenstand ist der Kauf unsortierter Bargeldbestände in Form von Münzen und Banknoten verschiedener Währungen, welche vorwiegend im Rahmen von Spenden- und Hilfsaktionen durch wohltätige Organisationen oder Fluggesellschaften gesammelt wurden und der Umtausch in Euro bei den jeweiligen Nationalbanken. Zudem werden unsortierte Bargeldbestände auch direkt von Nationalbanken gekauft, sortiert, gezählt und wieder an diese verkauft. Hierzu werden die Bargeldbestände in Transaktionsbehältern vom Kunden abgeholt, sortiert und gezählt sowie in Euro umgerechnet. Das Sortieren beinhaltet zugleich eine Prüfung auf Echtheit und das Aussortieren ggf. nicht als Zahlungsmittel v...