Entscheidungsstichwort (Thema)
Zuschläge an den Gesellschafter-GF für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als vGA
Leitsatz (redaktionell)
1) Die Vereinbarung einer GmbH mit ihrem Gesellschafter-GF über die gesonderte Vergütung von Überstunden oder von Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit ist Indiz für eine gesellschaftsrechtlich veranlasste vGA.
2) Eine schuldrechtliche (betriebliche) Veranlassung der zeitbezogenen Vergütungsregelung ergibt sich weder aus der regelmäßig erforderlichen Anwesenheit zu diesen Zeiten, noch aus einer Kontrollmöglichkeit der zutreffenden Abrechnung durch externe und zentrale Überprüfung, noch daraus, dass sich das Unternehmen in der Aufbauphase befindet, noch daraus, dass der Geschäftsführer nur ein Minderheitsgesellschafter ist.
Normenkette
KStG § 8 Abs. 3 S. 2, Abs. 3
Nachgehend
Tatbestand
Unternehmensgegenstand der am 28.8.1998 gegründeten Klägerin ist die Errichtung und das Betreiben verschiedener Restaurantbetriebe. Sie steht zu je 1/3 im Anteilsbesitz ihres Gesellschafter-Geschäftsführers G und der X Beteiligungs- und Geschäftsführungs GmbH. Herr G wurde zum alleinigen Geschäftsführer bestellt.
Die Klägerin soll nach ihrem Vortrag zu einer Unternehmensgruppe mit zur Zeit 40 Gesellschaften und 60 Gaststätten- und Restaurantbetrieben gehören. Hierbei handele es sich im wesentlichen um sogenannte Systemgastronomie, d. h., daß nach einem einheitlichen Organisations- und Marketingkonzept Gastronomiebetriebe geführt und verwaltet würden. Hierzu zähle unter anderem der zentrale Einkauf von Einrichtungs- und Verbrauchsgütern, die zentrale Abwicklung der allgemeinen kaufmännischen Verwaltung einschließlich der Lohn- und Finanzbuc...