Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergleichsbeträge aus der Rückabwicklung eines Baukredits als einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen
Leitsatz (redaktionell)
Ein Vergleichsbetrag, welcher von der Bank nach Widerruf der dem Kreditverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärung des Darlehensnehmers als Ersatz für Nutzungsvorteile geleistet wird, die die Bank aus laufenden Zins- und Tilgungszahlungen gezogen hat (Nutzungsersatz), führt zu Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
2) Die Aufteilung der Vergleichssumme in einen steuerpflichtigen Nutzungsersatz und eine nichtsteuerbare Rückzahlung überhöhter Zinsen scheidet aus, sofern in dem Zivilrechtsstreit ausschließlich Nutzungsersatz eingeklagt wurde und nicht auch die Rückgewähr von Zinszahlungen.
Normenkette
EStG § 12 Nr. 3, § 32d; EStG 2017 § 20 Abs. 1 Nr. 7
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Steuerpflicht einer Vergleichszahlung im Streitjahr 2017 im Anschluss an den Widerruf eines Darlehensverhältnisses durch die Kläger.
Die Kläger hatten am ….2005 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung der von ihnen bewohnten Immobilie mit der A-Bank (A-Bank), einem Geschäftsbereich der K-Bank, über 208.000 € abgeschlossen. Der vereinbarte Zinssatz betrug 4,1 % bei 3 % Tilgungsrate; vereinbart war eine Zinsbindung von 20 Jahren. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte im September bzw. Oktober 2005; die Kläger ihrerseits leisteten Ratenzahlungen auf die so entstandene Darlehens- und Zinsschuld i.H.v. 710,67 € im Oktober 2005 und anschließend i.H.v. 1.230,67 € monatlich seit 11/2005. Überdies leisteten die Kläger eine Reihe von Sondertilgungen (30.000 € zu jeweils 5.000 €).
Mit Erklärung vom 27.9.2015 kündigten die Kläger das Darlehensverhältni...