Entscheidungsstichwort (Thema)
Zurechnung eines Liquidationsgewinns zu einem Ehegatten-Unter-Treuhänder
Leitsatz (redaktionell)
Vereinbaren Ehegatten unter sich hinsichtlich einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft eine treuhänderische Unterbeteiligung des anderen Ehegatten, so ist diese steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich unwirksam ist, obwohl die Ehegatten bei gleicher Gelegenheit vor dem Notar eine andere, zivilrechtlich wirksame Treuhandvereinbarung geschlossen haben, und die tatsächliche Durchführung nur vorgetragen, aber nicht nachgewiesen wird.
Normenkette
EStG § 17
Nachgehend
BFH (Urteil vom 11.05.2010; Aktenzeichen IX R 19/09)
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin einen steuerpflichtigen Liquidationsgewinn aus der Auflösung der Firma J-GmbH erzielt hat.
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 1997 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Der Kläger war alleiniger Geschäftsführer der Firma J-GmbH mit Sitz in der Stadt Q. Die Gesellschaft war am 10. August 1992 von einer handwerklichen Produktionsgenossenschaft in eine GmbH umgewandelt worden. Die umgewandelte Gesellschaft wurde erstmals am 11. Januar 1993 in das Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital betrug zuerst 100.000,– DM, ab 23. Mai 1995 aufgrund einer Kapitalerhöhung 175.000,– DM. In Folge des Ausscheidens von Gesellschaftern und der Einziehung von Anteilen in Höhe von 90.900,– DM sank das Stammkapital auf 84.100,– DM. Zuletzt waren nur noch die B-KG und ein Dritter Anteilseigner der GmbH. Die KG hielt 83.600,– DM und der andere Gesellschafter 500,– DM des Stammkapitals.
Am 15. Juli 1994 schlossen die Klägerin und die KG einen notariell beurkundeten Treuhandvertrag (Urkundsrollen-Nr. … des Notars X). Treuhänderin war die KG...