Entscheidungsstichwort (Thema)
Hilfe in Steuersachen durch ausländische Steuerberatungsgesellschaften
Leitsatz (redaktionell)
Der Vorlagebeschluss des BFH v. 20.5.2014 - II R 44/12, BFH/NV 2014, 1463 zur Steuerberatung ausländischer Steuerberatungsgesellschaften rechtfertigt die Aussetzung der Vollziehung bei vergleichbaren Sachverhalten.
Normenkette
StBerG § 5; Richtlinie 2005/36/EG Art. 5; Richtlinie 2006/123/EG Art. 16; AEUV Art. 56; AO § 80 Abs. 5
Nachgehend
Tatbestand
I.
Streitig ist im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), ob der Antragsgegner die Antragstellerin zu 1. in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren der Antragsteller zu 2. und 3. gemäß § 80 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO) als Bevollmächtigte zurückweisen durfte.
Mit Schriftsatz vom 29. Februar 2012 bestellte sich die Antragstellerin zu 1. für den Antragsteller zu 2. (Steuer-Nr.: 2 – Herr B) und für die Antragstellerin zu 3. (Steuer-Nr.: 3 – C Ltd.) wegen der Veranlagungen 2006 bis 2008 als Vertreterin neben der bisherigen Vertreterin und beantragte in diesen Verfahren die Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden. Die Schriftsätze enthalten im Briefkopf neben dem Namen der Antragstellerin zu 1. die Angaben: … Niederlande.
Der Antragsgegner wies die Antragstellerin zu 1. mit Verfügung vom 12. März 2012 in beiden Verfahren gemäß § 80 Abs. 5 AO als Bevollmächtigte zurück, da diese geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen geleistet habe, ohne dazu befugt zu sein (§ 5 des Steuerberatungsgesetzes – StBerG). Er wies darauf hin, dass Verfahrenshandlungen, die die Antragstellerin zu 1. trotz dieser Zurückweisung vornehme, unwirksam seien. Die Verfügu...