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FG Köln Beschluss vom 19.09.2014 - 9 V 2144/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Hilfe in Steuersachen durch ausländische Steuerberatungsgesellschaften

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Vorlagebeschluss des BFH v. 20.5.2014 - II R 44/12, BFH/NV 2014, 1463 zur Steuerberatung ausländischer Steuerberatungsgesellschaften rechtfertigt die Aussetzung der Vollziehung bei vergleichbaren Sachverhalten.

 

Normenkette

StBerG § 5; Richtlinie 2005/36/EG Art. 5; Richtlinie 2006/123/EG Art. 16; AEUV Art. 56; AO § 80 Abs. 5

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 19.12.2014; Aktenzeichen II B 115/14)

BFH (Beschluss vom 19.12.2014; Aktenzeichen II B 115/14)

 

Tatbestand

I.

Streitig ist im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), ob der Antragsgegner die Antragstellerin zu 1. in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren der Antragsteller zu 2. und 3. gemäß § 80 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO) als Bevollmächtigte zurückweisen durfte.

Mit Schriftsatz vom 29. Februar 2012 bestellte sich die Antragstellerin zu 1. für den Antragsteller zu 2. (Steuer-Nr.: 2 – Herr B) und für die Antragstellerin zu 3. (Steuer-Nr.: 3 – C Ltd.) wegen der Veranlagungen 2006 bis 2008 als Vertreterin neben der bisherigen Vertreterin und beantragte in diesen Verfahren die Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden. Die Schriftsätze enthalten im Briefkopf neben dem Namen der Antragstellerin zu 1. die Angaben: … Niederlande.

Der Antragsgegner wies die Antragstellerin zu 1. mit Verfügung vom 12. März 2012 in beiden Verfahren gemäß § 80 Abs. 5 AO als Bevollmächtigte zurück, da diese geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen geleistet habe, ohne dazu befugt zu sein (§ 5 des Steuerberatungsgesetzes – StBerG). Er wies darauf hin, dass Verfahrenshandlungen, die die Antragstellerin zu 1. trotz dieser Zurückweisung vornehme, unwirksam seien. Die Verfügu...

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    Steuerberatungsgesetz / § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
    Steuerberatungsgesetz / § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen

      (1) 1Andere als die nach § 3 Satz 1, § 3a Absatz 1 Satz 1, den §§ 3c und 3d Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1, § 4a Absatz 1 Satz 1, § 4b Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie den §§ 4c bis 4e Satz 1 Befugten dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten. ...

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