rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Segelcharter als Beförderungsleistung
Leitsatz (amtlich)
Verchartert der Unternehmer einzelne Plätze auf einer Segelyacht für einen im Wesentlichen feststehenden Törnplan und stellt er auch den Skipper, liegt eine Beförderungsleistung vor, die nicht steuerbar ist, sofern sie nicht im Erhebungsgebiet erbracht wird.
Normenkette
UStG § 14 Abs. 2 a.F., § 3 b Abs. 1 S. 1
Tatbestand
Streitig ist die Steuerbarkeit der von der Klägerin mit ihrer Segelyacht erbrachten Leistungen.
Die Klägerin war in den Streitjahren Eignerin einer Segelyacht, mit der sie Segeltörns im ...meer und in der ... anbot, und zwar nach festen Törn-Plänen, beispielsweise A-B-C-D-A, B-E, F-Rundreise bzw. F-G, H (...)-I-J-K-A oder L-M-H (...), (siehe zu den einzelnen Törns in den Streitjahren Anlage zum klägerischen Schriftsatz vom 30.03.2007). Diese Reisen bewarb die Klägerin in Anzeigenblättern und im Internet. Die Mitnahme von Touristen erfolgte auf der Grundlage einer sog. Kojen-Charter, d. h. die einzelnen Schlafplätze der Yacht wurden an einzelne Kunden für den jeweiligen Törn überlassen. Hierfür schloss die Klägerin "Mitsegler-Verträge" ab, in denen es u. a. heißt:
Meer erleben auf der Segelyacht N.
Teilnahme an dem Törn vom ............ bis ..............
Abfahrtshafen: .....................
Ankunftshafen ...............
Törnänderungen sind auch in Abweichungen von Prospektangaben der Häfen, Fahrtrouten etc. vorbehalten. Diese können auch wetterbedingt oder durch sonstige Umstände erfolgen.
Die Anmeldung erfolgt für .... Personen(en).
Die Yacht pauschal mit .... Personen.
Preis pro Törn/Person: ............ DM
Gesamtsumme: .................. DM
zahlbar an Bord bei Antritt der Reise:
- Schiffsnebenkosten (Diesel, Gas, Benzin f. Außenborder, Endreinigung: pauschal 75 DM p...