Entscheidungsstichwort (Thema)
Lohnsteuer: Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung eines Dienstwagens an Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz (amtlich)
1. Über die Frage, ob und welches betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer ausdrücklich oder zumindest konkludent auch zu privaten Nutzung überlassen ist, entscheidet das FG unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung; es gilt kein Beweis des ersten Anscheins für eine private Nutzung.
2. Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen Pkw tatsächlich privat nutzt, zu einem lohnsteuerlichen Vorteil.
Normenkette
EStG § 8 Abs. 2; EStG § 19 Abs. 1; EStG § 38 Abs. 1; EStG § 38 Abs. 3; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen die Haftungsinanspruchnahme im Hinblick auf Kfz-Sachwertbezüge an zwei ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer.
Die Klägerin wurde am ... 2002 gegründet. Gesellschafter-Geschäftsführer sind Herr A und Herr B. In dem zwischen der Klägerin und Herrn B am ... 2003 geschlossenen Geschäftsführervertrag war unter Ziff. 4 (Dienstwagen) Folgendes vereinbart:
Als Geschäftsführer steht Herrn B ab Ende Januar zur Erfüllung seines dienstlichen Auftrages ein Kraftfahrzeug zur Verfügung.
Es wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug von Herrn B ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Zum Nachweis wird Herr B ein Fahrtenbuch führen. Sollte sich dabei herausstellen, dass ein merkbarer Anteil der Fahrten privaten Nutzungszwecken dient, werden diese entsprechend den steuerlichen Vorschriften als...