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FG Hamburg Urteil vom 18.09.2002 - II 168/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstückes

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1 a UStG kann vorliegen, wenn ein Unternehmer ein Gebäude auf seinem einzigen Grundstück errichtet und das Objekt noch vor Fertigstellung veräußert.

2. Die Bestellung eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne von § 4 Nr. 1c UStG setzt nicht voraus, dass der Grundstückseigentümer insoweit von jeder Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks ausgeschlossen ist.

Normenkette

UStG § 1 Abs. 1a; UStG § 4 Nr. 9a; UStG § 4 Nr. 12; UStG § 15

Nachgehend

BFH (Urteil vom 24.02.2005; Aktenzeichen V R 45/02)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Veräußerung eines mit einem Mietobjekt bebauten Grundstücks die Voraussetzung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1 a UStG) erfüllt und ob die Einräumung eines dinglich gesicherten Wegerechts umsatzsteuerpflichtig ist.

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, die am 18.10.1994 in das Handelsregister des Amtsgerichtes A eingetragen wurde. Einzige persönlich haftende Gesellschafterin war die ...Bau GmbH (Einlage 90.000 DM), einzige Kommanditistin war die Gesellschaft... Bauvorhaben mbH mit einer Einlage von 10.000 DM. Die Klägerin war mit dem Ziel gegründet worden, ein unbebautes Grundstück zu erwerben, dieses mit einem Büro- und Wohngebäude zu bebauen, die Wohn- und Gewerbeeinheiten zu vermieten und das Grundstück mit dem Mietobjekt anschließend zu veräußern. Zu diesem Zweck hatte die Klägerin mit notariellem Vertrag vom 28.09.1994 das unbebaute Grundstück X-Weg 1 in A zu einem Kaufpreis von 417.300 DM erworben. Als Tag der Übergabe war der 01.11.1994 vertraglich vereinbart worden. Noch während der anschließenden Bebauung veräußerte die Klägerin das Grundstück an ...

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