Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkommensteuer, Lohnsteuer: Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform
Leitsatz (amtlich)
1. Verpflegt der Arbeitgeber die Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform unentgeltlich, so ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil dann kein Arbeitslohn, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei weitem überwiegt.
2. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers aufgrund betriebsfunktionaler Zielsetzung ist für die Kantinenverpflegung jedenfalls dann gegeben, wenn dies den Gesichtspunkten der Logistik, dem Sicherheits- und Betriebskonzept, den Hygienebestimmungen und der Gestaltung des Betriebsablaufs (Schichtdienst) auf der Offshore-Plattform im besonderen Maße Rechnung trägt, die Mitarbeiter aufgrund der beengten Räumlichkeiten keine Möglichkeit haben, sich selbst zu verpflegen, und die Verpflegung das übliche Maß in der Offshore-Branche nicht übersteigt.
Normenkette
EStG § 8 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 40 Abs. 2 Nr. 1
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Behandlung von unentgeltlich abgegebenen Mahlzeiten als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn.
Die Klägerin betreibt einen Offshore-Windpark ... Zentrale Einheit dieses Windparks ist ein auf einer fest im Meeresboden verankerten Plattform liegendes Umspannwerk. Die Umspannplattform dient als logistischer Stützpunkt des Offshore-Windparks in dessen Zentrum. Auf der Plattform befinden sich unter anderem eine Krananlage, ein Containerlager für Ersatzteile, ein Hubschrauberlandeplatz sowie Generatoren zur Eigenversorgung mit Strom. Der Offshore-Windpark ist so konzipiert, dass Mitarbeiter der Klägerin ständig vor Ort auf der Umspan...