Entscheidungsstichwort (Thema)
Werbungskosten eines Lehrers
Leitsatz (redaktionell)
1. Aufwendungen für eine vom Institut für Lehrerfortbildung veranstaltete USA-Reise sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
2. Aufwendungen für den Besuch von Zaubererkongressen durch einen Lehrer können beruflich veranlasst sein.
Normenkette
EStG §§ 9, 3 Nr. 26, § 3c
Tatbestand
Streitig ist der Abzug von Werbungskosten für eine im März 1995 zu Fortbildungszwecken mit dem Institut für Lehrerfortbildung unternommene Reise in die USA sowie zur Teilnahme an Zaubererkongressen in Hamburg, Sindelfingen und London.
Der mit seiner Ehefrau zusammen veranlagte Kläger ist Lehrer an der ... Grund-, Haupt- und Realschule X. Er hat vor etwa 20 Jahren angefangen zu zaubern. Dieses war auch Bestandteil seiner Ausbildung als Referendar. Er setzt das Zaubern seit Jahren im Unterricht ein und hat auch Fortbildungsmaßnahmen beim Institut für Lehrerfortbildung durchgeführt. Unterrichtsverpflichtungen des Klägers in anderen Fächern, u.a. auch im Fach Chemie, das er studiert hat, sind von der Schulleitung zu Gunsten von Arbeitsgemeinschaften gekürzt worden, die sich zum Beispiel mit den Themen Theater, Künste und technisches Zeichnen befassten und bei denen das Zaubern eingesetzt wird und teilweise sogar im Mittelpunkt steht. Vom 10. bis 15. Oktober 1994 leitete der Kläger eine Projektwoche mit dem Thema Zauberkunststücke; eine andere von ihm geleitete Projektwoche hatte das Thema "Zaubern und Tanzen".
Die von Schülern einstudierten Zauberkunststücke sind mehrfach öffentlich aufgeführt worden, so bei der Feierstunde zum 25-jährigen Jubiläum der Schule X am ... 1994 (Projektgruppe Zaubern: Kleine Zaubershow) und bei einer Zaubershow im Gemeindesaal der ... Kirchengemeinde am 14. und am 17. Januar 1997.
Der Schulle...