Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Verlustausgleichs im Rahmen der Festsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags
Leitsatz (amtlich)
Die Mindestbesteuerung nach § 10a Sätze 1 und 2 GewStG ist grundsätzlich mit dem GG vereinbar. Die Beschränkung des Verlustabzugs ist im Streitfall mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, da sie durch die Gewährleistung der kommunalen Finanzhoheit gerechtfertigt ist.
Normenkette
GewStG 2007 § 10a Sätze 1-2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 S. 3, Art. 14
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Verlustausgleichs im Rahmen der Festsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags.
Die Klägerin wurde mit Co-Produktionsvertrag vom ... 2004 zwischen der A GmbH (jetzt: AA GmbH, Amtsgericht B, HRB ..., im Folgenden: AA GmbH) und der C GmbH & Co. Beteiligungs KG (jetzt: Amtsgericht D, HRA ..., im Folgenden C KG) gegründet. Gegenstand der Klägerin ist die Herstellung und Verwertung des Films "...". Mit Vertrag vom ... 2006 wurde die E GmbH (jetzt: F GmbH, Amtsgericht B, HRB ..., im Folgenden F GmbH) an der Koproduktion beteiligt. Im Jahr 2004 entstanden der Klägerin Filmproduktionskosten in Höhe von über eine Million EUR. Der Film kam am ... 2007 erstmalig in die Kinos. Im Jahr 2008 kam der Film zum Verleih in die Videotheken. Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben fielen bei den Gesellschaftern der Klägerin in den Jahren 2004 bis 2006 nicht an bzw. führten bei der F GmbH im Jahr 2006 zu einem Sonderbetriebsergebnis von 0 EUR. Der Beklagte stellte mit Bescheid vom 23.09.2008 den vortragsfähigen Gewerbeverlust der Klägerin auf den 31.12.2006 auf ... EUR fest. Die Klägerin erzielte im Streitja...