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FG Hamburg Gerichtsbescheid vom 06.08.1999 - V 120/96

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rechtskräftig

Leitsatz (redaktionell)

Zuordnung des Haushaltsfreibetrages zur Mutter bei Meldekonkurrenz verfassungsgemäß

Normenkette

EStG § 32 Abs. 7

Tatbestand

Streitgegenstand ist die Frage, ob auf der Lohnsteuerkarte des Klägers die Steuerklasse II einzutragen ist.

Die Ehe des Klägers ist geschieden. Aus ihr sind zwei Kinder hervorgegangen, K geboren 1980 und A geboren 1983.

Die Kinder waren zu Beginn des Streitjahres 1996 bei beiden Elternteilen gemeldet.

Nachdem der Kläger mit Schreiben vom 13.12.1995 beim Ortsamt O

vergeblich die Änderung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte 1996 beantragt hatte, stellte er am 26.3.1996 beim Beklagten einen entsprechenden Antrag. Er machte geltend, die Betreuung der Kinder werde von beiden Elternteilen in gleicher Weise vorgenommen. Die Regelung des Gesetzes, dass in den Fällen, in denen die Kinder bei beiden Elternteilen gemeldet seien, auf der Steuerkarte der Mutter die Steuerklasse II ohne weiteres eingetragen werde, während er hingegen dazu der Zustimmung der Mutter bedürfe, sei verfassungswidrig, weil er alleine aufgrund seines Geschlechtes schlechter gestellt werde. Der Beklagte lehnte den Antrag mit Schreiben vom 3.4.1996 unter Hinweis auf die Gesetzeslage ab. Der Widerspruch des Klägers vom 22.4.1996 blieb erfolglos. Auf die Einspruchsentscheidung vom 7.5.1996 erhob der Kläger rechtzeitig Klage.

Er trägt vor, dass die Entscheidung des Beklagten zwar mit der Gesetzeslage des § 32 Abs. 7 EStG übereinstimme. Er halte die Vorschrift jedoch für grundgesetzwidrig, weil sie den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 u. 3 Grundgesetz verletze. Er regt an, den Rechtsstreit auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.

Den verfassungsrechtlichen Bedenken stehe nicht entgegen, dass bei einem Einvernehm...

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