Entscheidungsstichwort (Thema)
Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei späteren Hinzukommen von steuerfreien Umsätzen
Leitsatz (amtlich)
Keine Aussetzung der Vollziehung bei Vorsteuerabzugsberichtigung von umsatzsteuerlich selbstständigen Unternehmen, die ausschließlich steuerpflichtige Umsätze ausführten und deshalb unbeschränkt vorsteuerabzugsberechtigt waren, wenn sie Teil eines Unternehmens werden, das in erheblichem Umfang umsatzsteuerfreie Tätigkeiten ausübt. Durch Vorsteueraufteilung bzw. Vorsteuerabzugsberichtigung wird sichergestellt, dass für die Verwendungsdauer der angeschafften Wirtschaftsgüter der Anteil der abziehbaren Vorsteuer und der Anteil der steuerpflichtigen Umsätze an den gesamten Außenumsätzen korrespondieren.
Normenkette
FGO § 69; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Nr. 16, § 15a
Gründe
I.
Die Antragstellerin (Ast) begehrt die Aussetzung der Vollziehung des geänderten Umsatzsteuerbescheides vom 23.1.2001 in Höhe von noch 107.554,90 DM zuzüglich Zinsen, nachdem sie den zunächst in Höhe von 139.816,20 DM zuzüglich Zinsen gestellten Antrag in Höhe von 32.261,30 DM der Höhe nach beschränkt hat.
Die Ast ist Rechtsnachfolgerin der G GmbH, die im Streitjahr umsatzsteuerliche Organträgerin zahlreicher Tochter-Organgesellschaften war. Mittels ihrer Organtöchter führte die ASt weit überwiegend umsatzsteuerfreie Umsätze aus. Steuerpflichtige Umsätze erzielte die ASt u.a. durch die Außenumsätze der Organgesellschaften A GmbH und B GmbH.
Die A GmbH und die B GmbH waren bis zum 31.12.1994 umsatzsteuerlich selbstständig, führten nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus und waren deshalb vollen Umfangs vorsteuerabzugsberechtigt. Für die bis zum 31.12.1994 angeschafften Wirtschaftsgüter wurde daher die gesamte in Rechnung gestellte Vorsteuer abgezogen. Zum 1.1.1995 wurden die genan...