Entscheidungsstichwort (Thema)
Abgabenordnung: Aussetzung der Vollziehung wegen eines Verstoßes gegen § 364 AO
Leitsatz (amtlich)
Unterlässt es das Hauptzollamt trotz eines mit der Einspruchsbegründung gestellten Antrags nach § 364 AO, einem Steuerschuldner die Besteuerungsunterlagen mitzuteilen, kann dies bereits die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides rechtfertigen.
Normenkette
AO § 364
Tatbestand
I.
Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung eines Kaffeesteuerbescheides.
Im ... 2006 gründete der Antragsteller gemeinsam mit seiner Ehefrau die Firma A mit Sitz in den Niederlanden, die dort in das Handelsregister eingetragen wurde. Inhaberin der Firma war die Ehefrau des Antragstellers. Diese Firma vertrieb über ihren Internetshop (der Antragsteller war Inhaber der Domain ...) sowie das Auktionshaus ... zwischen dem 04.05.2006 und dem 03.03.2009 unversteuerten Kaffee aus den Niederlanden an Kunden in Deutschland. Von Deutschland aus leiteten der Antragsteller und seine Ehefrau eingehende Bestellungen an den Kaffeeröster B in den Niederlanden weiter und kümmerten sich um die Geschäftsabwicklung. Der Versand des Kaffees erfolgte durch den Kaffeeröster B. In den Niederlanden fand keinerlei Geschäftstätigkeit statt, dort eingehende Telefongespräche wurden von einer im gleichen Haus ansässigen Immobilienfirma angenommen, ein Mitarbeiter des Kaffeerösters holte dorthin zurückgesandte Pakete ab. Die Käufer zahlten den Kaufpreis für den Kaffee jeweils auf ein Konto bei einer deutschen Bank, der Antragsteller und seine Ehefrau leiteten die eingehenden Zahlungen über ein niederländisches Konto an den Kaffeeröster B weiter. Die Einzelheiten des Sachverhalts ergeben sich aus dem Schlussbericht des Zollfahndungsamts C vom 12.10.2010, auf den ergänzend Bezug geno...