Entscheidungsstichwort (Thema)
EuGH-Vorlage: Antidumpingzoll - formale Fehler bei Verpflichtungsrechnungen
Leitsatz (amtlich)
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Handlungen der Organe der Union im Wege der Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Steht es unter den Bedingungen des Ausgangsrechtsstreits der Befreiung von dem in Art. 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/82 eingeführten Antidumpingzoll gemäß Art. 2 Abs.1 dieser Verordnung entgegen, dass eine Verpflichtungsrechnung gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst. b) dieser Verordnung nicht den in Ziffer 9 des Anhangs dieser Verordnung genannten Durchführungsbeschluss (EU)2015/87, sondern den Beschluss 2008/899/EG nennt?
2. Falls die Frage 1 bejaht wird: Darf eine Verpflichtungsrechnung, die die Voraussetzungen des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/82 erfüllt, im Rahmen eines Verfahrens zur Erstattung von Antidumpingzöllen vorgelegt werden, um die Befreiung von dem in Art. 1 dieser Verordnung eingeführten Antidumpingzoll gemäß Art. 2 Abs. 1 dieser Verordnung zu erlangen?
Normenkette
EUDVO-2015/82 Art. 2 Abs. 1b; Durchführungsbeschluss (EU) 2015/87 2008/899/EG; EU-Durchführungsbeschluss 2015/87/EU
Nachgehend
Gründe
I.
Die Klägerin begehrt die Befreiung von Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Zitronensäure aus der Volksrepublik (VR) China.
Auf die Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der VR China wurde ursprünglich ein Antidumpingzoll auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1193/2008 erhoben. Um hiervon befreit zu werden, unterbreitete die A Co. Ltd. (A) der Kommission ein Verpflichtungsangebot, das diese mit dem Beschluss 2008/899/EG vom 2. Dezember 2008 annahm (im Folgenden: ursprüngliches Verpflichtungsangebot).
Im No...