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FG Düsseldorf Urteil vom 30.06.2025 - 14 K 1478/22 L,H(L)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Private Pkw-Nutzung durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer – Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und vGA

Leitsatz (redaktionell)

Fehlt es an einer im Voraus getroffenen klaren und eindeutigen Gestattung der Privatnutzung eines dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH für betriebliche Fahrten zur Verfügung gestellten gesellschaftseigenen Pkw, kann eine etwaige unentgeltliche Privatnutzung des PKW aufgrund ihrer Veranlassung durch das Beteiligungsverhältnis allenfalls zu einer vGA führen und nicht im Wege eines Lohnsteuer-Haftungsbescheides für auf der Grundlage einer konkludenten Überlassungsvereinbarung zugeflossenen Arbeitslohn geltend gemacht werden (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 11.02.2010 - VI R 43/09, BStBl 2012 II S. 266).

Normenkette

EStG § 8 Abs. 1; EStG § 8 Abs. 2 S. 2; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

Tatbestand

Die Klägerin, eine GmbH, begehrt die Aufhebung eines Haftungsbescheids über Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag für den Zeitraum 01.05.2016 bis 31.12.2019 (Streitzeitraum) und wendet sich zudem gegen die hiermit verbundene Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (VdN) zu den Lohnsteueranmeldungen des Streitzeitraums.

Die Klägerin war im Streitzeitraum Eigentümerin eines Mercedes Benz E-300 (nachfolgend nur „PKW“), der dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin, X. S. (X. S.), zur Nutzung - lt. Klägerin nur für betriebliche Fahrten - zur Verfügung gestellt wurde. Die PKW-Nutzung wurde durch handschriftlich geführte Fahrtenbücher dokumentiert, auf deren Inhalt im Einzelnen Bezug genommen wird. Das Fahrtenbuch für das Jahr 2019 war zunächst in einem DIN A4-Buch bzw. -Block mit Klebebindung geführt worden. Diese „gebundene Form“ wurde jedoch durch ein Versehen der Ass...

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