Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausgabeaufgeld aus einer Optionsanleihe nach Ablauf der Optionsfrist als steuerpflichtiger Ertrag
Leitsatz (redaktionell)
Abweichend von der handelsrechtlichen Qualifikation des Aufgeldes aus einer verzinslichen Optionsanleihe als Kapitalzuführung der Gesellschafter ist nach der hiervon unabhängigen steuerlichen Betrachtung der für die Dauer des Schwebezustandes zu bildende Passivposten (Rücklage) bei Nichtausübung der Option bis zum Fristablauf ertragswirksam aufzulösen, da es für die Annahme einer Einlage der Optionserwerber oder der begünstigten Alt-Gesellschafter an der Veranlassung der Mittelzuführung durch das Gesellschaftsverhältnis fehlt.
Normenkette
HGB § 272 Abs. 2 Nr. 2; KStG § 8 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 1 S. 5, § 5 Abs. 6
Streitjahr(e)
1999
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist, ob ein Ausgabeaufgeld aus einer Optionsanleihe nach Ablauf der Optionsfrist bei der die Anleihe begebenden Klägerin als steuerpflichtiger Ertrag anzusetzen ist.
Unternehmensgegenstand der Klägerin ist der Erwerb und das Halten von in der Satzung näher beschriebenen Beteiligungen und die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese Unternehmen. Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin einer Firma A AG, A-Stadt (Vertrag über die Verschmelzung der A AG auf die B AG vom .....1997 mit anschließender Änderung der Firma der Klägerin).
Im Jahr 1989 hat die A AG als Rechtsvorgängerin der Klägerin auf der Grundlage eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.04.1989 eine Optionsschuldverschreibung in einem Gesamtnennbetrag von 100 Mio. DM begeben. Die Schuldverschreibung war mit einem Aufgeld von 20 v.H. ausgestattet; der Schuldverschreibung waren Optionsscheine beigefügt, di...