Entscheidungsstichwort (Thema)
Entlastung von der Energiesteuer: Fernwärmeerzeugung in KWK-Anlagen durch ein Energieversorgungsunternehmen – Verheizen von Energieerzeugnissen zum Ausgleich der Netzverluste als betrieblicher Eigenverbrauch – Erfordernis der Identität von Anlagen- und Netzbetreiber
Leitsatz (redaktionell)
Einem die Fernwärmeerzeugung in KWK-Anlagen betreibenden Energieversorgungsunternehmen ist die Entlastung von der Energiesteuer für das zum Ausgleich der Netzverluste verheizte und daher nicht zu seinen Kunden gelangende Erdgas auch dann zu gewähren, wenn die Lieferung der Fernwärme über ein von ihm an einen Netzbetreiber verpachtetes und von diesem betriebenes Fernwärmenetz erfolgt.
Normenkette
EnergieStG § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, § 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1; StromStG § 2 Nr. 3
Tatbestand
Die Klägerin versorgte Kunden mit Energie, Strom und Fernwärme. Zu diesem Zweck betrieb sie zwei mit Erdgas betriebene Heizkraftwerke. Der in den beiden Heizkraftwerken erzeugte Strom wurde, soweit er nicht in den Anlagen direkt zur Stromerzeugung verbraucht wurde, in das öffentliche Netz eingespeist. Die erzeugte Wärme wurde in das Fernwärmenetz eingespeist.
Für die Energie-, Strom- und Fernwärmelieferungen bediente sich die Klägerin im Rahmen verschiedener Verträge einer Netzgesellschaft (N). Mit Pachtvertrag vom 16. November 2006 hatte die Klägerin der N das in ihrem Eigentum stehende Fernwärmenetz auf Selbstkostenbasis verpachtet, wobei die Klägerin allein aus den Fernwärmelieferungsverträgen verpflichtet blieb. Die N war gegen Kostenerstattung verpflichtet, das Fernwärmenetz im Rahmen des die Klägerin verpflichtenden Konzessionsvertrags mit der Stadt nach Weisung der Klägerin zu nutzen, zu betreiben, auszubauen und in Stand zu halten. Mit Dienstleistungsvertrag vom 16. Nov...