vorläufig nicht
rechtskräftig
Revision zugelassen durch das FG
Entscheidungsstichwort (Thema)
Doppelberichtigung der Umsatzsteuer bei Entgeltvereinnahmung für
vor Verfahrenseröffnung erbrachte Leistungen durch den Insolvenzverwalter
Leitsatz (redaktionell)
- Wird das Entgelt für vor Insolvenzeröffnung (hier: in Eigenverwaltung) ausgeführte Leistungen erst nach Insolvenzeröffnung vereinnahmt, führt dies im Rahmen der Sollbesteuerung zur Berichtigung der Umsatzsteuer im vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil aufgrund Uneinbringlichkeit und zu einer nachfolgenden zweiten Berichtigung der Umsatzsteuer im Massebereich, durch die eine Masseverbindlichkeit begründet wird (sog. Doppelberichtigung; Anschluss an BFH-Urteil vom 9.12.2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996).
- Die Durchführung der zweiten Berichtigung ist materiell-rechtlich nicht von der Vornahme der ersten Berichtigung abhängig.
Normenkette
UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2; InsO § 38; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 80 Abs. 1; InsO § 270
Nachgehend
BFH (Urteil vom 18.12.2025; Aktenzeichen V R 34/23)
Tatbestand
Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung betreffend den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung hat.
Die Klägerin ist eine GmbH. Am…2019 beantragte die Geschäftsführung der GmbH beim Amtsgericht Z-Stadt (Insolvenzgericht), über das Vermögen der Klägerin ein Insolvenzverfahren zu eröffnen und vorläufige Eigenverwaltung nach § 270a der Insolvenzordnung (InsO) anzuordnen. Mit Beschluss vom…2019 ordnete das Insolvenzgericht antragsgemäß die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte einen vorläufigen Sachwalter, der damit beauftragt wurde, ein Gutachten darüber zu erstellen, ob ein Eröffnungsgrund vorliege und welche Aussichten für die Fortführun...