Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausnahmen von steuerschädlicher Verwendung eines Darlehens trotz 30-tägiger Buchung auf separatem Girokonto
Leitsatz (redaktionell)
- Die zwischenzeitliche Begründung einer Forderung durch Auszahlung des mit der Lebensversicherung abgesicherten Darlehens auf ein privates Girokonto des Steuerpflichtigen ist steuerunschädlich, wenn dies lediglich ein notwendiges Durchgangsstadium im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Zahlungsgestaltung ist.
- Liegt die verzögerte Begleichung von Anschaffungsnebenkosten nicht in der Einflusssphäre des Steuerpflichtigen, wirkt nicht bereits steuerschädlich, dass zwischen dem Eingang und der Abbuchung des Betrages mehr als 30 Tage vergehen.
Normenkette
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Abs. 2 S. 2 Buchst. a, § 20 Abs. 1 Nr. 6
Streitjahr(e)
2001
Nachgehend
Tatbestand
Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 21.6.2001 (Urkundenrolle für 2001 Nr. 432 des Notars in Z-Stadt) 2/6 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Y-Stadt, Flur, Flurstück, X-Str. 1, verbunden mit dem Sondereigentum an den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen im 1. Obergeschoss nebst einem Kellerraum (im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet) zu einem Kaufpreis von 330.000 DM zuzüglich 15.534,79 DM Nebenkosten (Grunderwerbsteuer 11.550 DM, Gerichtskasse/Auflassung 310,00 DM, Notar/Kaufvertrag 1.856,23 DM, Notar/Vorkaufsrecht 888,56 DM sowie Gerichtskasse/Eigentumsänderung 930,00 DM).
Für den Miteigentumsanteil erfolgte die Kaufpreisfinanzierung über die Bank, mit der die Klägerin zwei Darlehensverträge über nominal 230.000 DM (08) und 120.000 DM (09) abschloss. Die Auszahlung belief sich auf die volle Höhe der Darlehen. Der Miteigentumsanteil wurde nach dem Erwerb fremdvermiete...