Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Düsseldorf Urteil vom 16.10.2003 - 10 K 2634/99 E

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Werbungskosten bei sonstigen Einkünften

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Bei Abschluss einer Rentenversicherung gegen kreditfinanzierte Einmalzahlung kann eine von einem Dritten in Rechnung gestellte Kreditvermittlungsgebühr nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistung und er daraus folgende Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Einnahmen zur Überzeugung des Gerichts belegt wird.
  2. Zu den den Steuerpflichtigen treffenden Beweisanforderungen kann bei einem widersprüchlichen Inhalt der Rechnung und Hinweisen auf eine vermögensberatende Tätigkeit des Ausstellers auch die Vorlage der mit diesem abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen gehören.
 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1, 3 Nr. 1; FGO § 79b Abs. 2

 

Streitjahr(e)

1996

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 09.02.2005; Aktenzeichen X R 11/04)

BFH (Beschluss vom 09.02.2005; Aktenzeichen X R 11/04)

 

Tatbestand

Die Kläger wurden im Streitjahr 1996 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

In ihrer Steuererklärung deklarierten sie im Bereich der sonstigen Einkünfte des Klägers (Leibrenten) einen negativen Betrag in Höhe von 45.357,-- DM. In dieser Höhe seien nämlich Werbungskosten angefallen, während Einnahmen (noch) nicht erzielt worden seien. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Kläger hatten im Streitjahr bei der Firma „G"-Lebensversicherung AG mit Sitz in „Q” (G-AG) einen privaten Rentenversicherungsvertrag mit einer Hinterbliebenenzusatzversicherung abgeschlossen. Der Beginn der Versicherung war auf den 1.1.1997 festgelegt, die Rentenzahlungen sollten am 1.2.1997 beginnen und waren auf 20 Jahre bis zum 1.2.2017 garantiert. Die Kläger hatten einmalig einen Beitrag in Höhe von 250.000,-- DM zu leisten.

Zur Finanzierung dieses Betrages schlossen d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Einkommensteuergesetz / § 9 Werbungskosten
    Einkommensteuergesetz / § 9 Werbungskosten

      (1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. 3Werbungskosten sind auch   1. Schuldzinsen und auf besonderen ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren