Entscheidungsstichwort (Thema)
Umfang der Mitwirkungs- und Ermittlungspflichten bei steuerbegünstigter Entschädigung. Entschädigung; Änderung; Neue Tatsache; Mitwirkungspflicht; Ermittlungspflicht; Treu und Glauben
Leitsatz (redaktionell)
Das Unterlassen von - im Erklärungsvordruck nicht geforderten - rechtserheblichen Erläuterungen über eine als steuerbegünstigt deklarierte Abfindung und der Vorlage der zugrundeliegenden Verträge stellt einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen dar, die gegenüber einer die gleichen ergänzenden Sachverhaltsangaben betreffenden Ermittlungspflichtverletzung der Finanzbehörde überwiegt. Die nachträgliche Änderung der Steuerfestsetzung wegen neuer Tatsachen kann in diesem Fall nicht unter Berufung auf Treu und Glauben abgewehrt werden.
Normenkette
AO § 173 Abs. 2 J: 1977; EStG § 24 Nr. 1, § 34 Abs. 1-2
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Beklagten zu einer Korrektur eines Einkommensteuerbescheides wegen einer für die Kläger ungünstigen steuerlichen Behandlung einer Abfindungsvereinbarung.
Die Kläger sind zusammen zu veranlagende Eheleute. Der Kläger war im Streitjahr 1993 bei dem Prozessvertreter der Kläger nichtselbständig tätig.
Im Frühjahr 1992 teilte der Arbeitgeber dem Kläger mit, dass er das bestehende Arbeitsverhältnis zum Jahresende 1992 beenden werde. Nach Verhandlungen kamen die Beteiligten überein, den Austritt auf den 28.02.1993 festzusetzen. Mit schriftlicher Zusage vom 06.04.1992 bescheinigte der Arbeitgeber dem Kläger die Vereinbarung einer Zahlung im Februar 1993 wegen Verlustes des Arbeitsplatzes und für die entgehenden Einnahmen als Abfindung in Höhe von 93.315 DM. Dieser Betrag sollte nach den einschlägigen steuerlic...