Entscheidungsstichwort (Thema)
Bewertung als Betriebsgrundstück bei fremdgewerblicher Nutzung; Bewertung; Betriebsgrundstsück; Fremdgewerbliche Nutzung; Gewillkürtes Betriebsvermögen
Leitsatz (redaktionell)
Auch ein teilweise zu fremdgewerblichen Zwecken vermietetes Grundstück, das deshalb zu mehr als der Hälfte seines Wertes in der Steuerbilanz als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt wird, dient i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG dem Gewerbebetrieb des Grundstückseigentümers und ist daher als Betriebsgrundstück zu bewerten.
Normenkette
BewG 1992 § 2 Abs. 2, §§ 26, 95, 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 138 Abs. 5 S. 2 Nr. 1; ErbStG § 13a
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist, ob das Grundstück des verstorbenen Herrn ein Betriebsgrundstück im Sinne von § 99 Abs. 1 Nr.1 Bewertungsgesetz (BewG) darstellt.
Die Kläger sind Erben des am 12.05.1997 verstorbenen Herrn. Zur Erbmasse gehört das Objekt sowie ein Lederwareneinzelhandelsgeschäft. Der Erblasser hatte zunächst das Lederwarengeschäft in den Räumen betrieben. Später vermietete er das Ladenlokal mit der Größe von 206 qm zu fremdgewerblichen Zwecken. Ein 107 qm großer Lagerraum stand zum Todeszeitpunkt leer. Der Erblasser hatte das Grundstück nicht aus dem Betriebsvermögen entnommen und es als gewillkürtes Betriebsvermögen in der Buchführung und der Steuerbilanz für das Lederwarengeschäft fortgeführt. Die jährlichen Mieteinnahmen in Höhe von 160.000,00 DM erfasste der Erblasser als Einnahmen aus Gewerbebetrieb.
Mit Bescheid vom 07.07.1998 hat der Beklagte einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundstückswerts zum 12.05.1997 erlassen. Dabei hat er nicht gemäß § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG die Feststellung getroffen, dass das Grundstück als Betriebsvermö...