Entscheidungsstichwort (Thema)
Verbilligte Vermietung an Angehörige
Leitsatz (redaktionell)
- Bei der Ermittlung der – unterhalb eines Anteils von 75 % vorbehaltlich einer positiven Überschussprognose zur Werbungskostenkürzung führenden- Entgeltlichkeitsquote der Wohnungsvermietung an Angehörige ist die Kaltmiete um einen Möblierungszuschlag für die Einbauküche und die Nutzungsmöglichkeit von Waschmaschine und Trockner in Höhe der monatlichen AfA zuzüglich eines Gewinnaufschlags von 4% zu erhöhen, soweit dieser nicht bereits in den Ausstattungsmerkmalen des Mietspiegels berücksichtigt ist.
- Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten gehören auch Montagekosten.
- Im Rahmen der Überschussprognose ist eine geringere Zinsbelastung aufgrund einer erst für spätere Jahre neu vereinbarten günstigeren Anschlussfinanzierung nur berücksichtigungsfähig, wenn sie bei objektiver Betrachtung vorhersehbar war.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 21 Abs. 2; HGB § 255 Abs. 1 S. 1
Streitjahr(e)
2006, 2007, 2008, 2009, 2010
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte berechtigt war, Werbungskosten der Kläger aufgrund einer verbilligten Vermietung an Angehörige anteilig zu kürzen.
Die Kläger werden als Eheleute in den Streitjahren 2006-2010 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. In ihren Einkommensteuererklärungen 2006-2010 erklärten sie Einkünfte aus einer an ihren Sohn vermieteten Eigentumswohnung in Y, Z- Straße. Das Objekt Z-Straße ist ein Mehrfamilienhaus und wurde im Jahr 1955 errichtet. Die 80 m2 große Wohnung vermieteten sie dem Sohn ab dem 1.8.2006 zu einer Kaltmiete von 324,19 € zuzüglich einer Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von monatlich 155 €. Die monatliche Warmmiete belief sich danach auf 479,19 €...