Entscheidungsstichwort (Thema)
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages bei Grundstücksunternehmen
Leitsatz (redaktionell)
- Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages bei einer Grundstücks-KG wird durch § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 a GewStG auch hinsichtlich der von einem nicht gewerbesteuerpflichtigen Kommanditisten als Sondervergütungen bezogenen Darlehenszinsen ausgeschlossen.
- Eine Einschränkung des Geltungsbereichs des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 a GewStG im Wege der teleologischen Reduktion auf gewerbesteuerpflichtige Gesellschafter widerspräche dem mit dem JStG 2009 zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers.
Normenkette
GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2, 5 Nr. 1 a; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1
Streitjahr(e)
2016
Nachgehend
Tatbestand
Gegenstand der am 27.11.2018 erhobenen Klage sind die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages 2016 und die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zum 31.12.2016 mit Bescheiden vom 20.7.2018 und vom 12.7.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8.11.2018.
Streitig ist, ob Sondervergütungen in Gestalt von Zinsen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages bei der Klägerin berechtigen.
Die Klägerin, eine GmbH und Co KG, befasste sich mit der Verwaltung eigener Immobilien. Ihre…Grundstücke hatte sie mit Vertrag vom ...2008 zu einem Kaufpreis von insgesamt ca. 8,2 Mio. € von ihrem Mehrheitskommanditisten erworben. Der Kaufpreis wurde (ohne Aufgliederung im Einzelnen) zum ganz überwiegenden Teil durch die Übernahme bestehender, durch die Grundstücke besicherter Verbindlichkeiten beglichen. Der verbliebene Restbetrag i.H.v. 1.070.000 € wurde ”bis auf Widerruf“ zinslos gestundet und in den folgenden Jahren durch Privatentnahmen des Kommanditisten ”verbraucht“.
Bis zum Streitjahr entstande...