Entscheidungsstichwort (Thema)
Steuerliche Anerkennung eines Erwerbsvorganges zwischen Eheleuten
Leitsatz (redaktionell)
Wird bei der Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einer Eigentumswohnung unter Ehegatten der Kaufpreis auf deren gemeinsames Girokonto gezahlt und sodann in der gemeinsamen Verfügungsbefugnis unterliegende Fondsanteile angelegt, so ist unter Gesamtwürdigung der Umstände dennoch bezüglich des Veräußerungsentgelts von einem Wechsel der Vermögenssphären und damit einer fremdüblichen Durchführung des Kaufvertrags auszugehen, wenn nach mündlicher oder stillschweigend vereinbarter Regelung im Innenverhältnis das Zugriffsrecht auf den Geldbetrag sowie die hiermit erworbenen Fondsanteile allein dem Verkäufer zustehen sollte.
Normenkette
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1
Streitjahr(e)
1998
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten in getrennten Klageverfahren, über die einheitlich verhandelt wurde, um die Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Einkommensteuer 1997 (Klage 16 K 2493/00 E) und der Einkommensteuer 1998 (Klage 16 K 6580/00 E).
Der Kläger, ein Diplomingenieur i.R., und die Klägerin, seine Ehefrau, die beide zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, erwarben in 1987 für einen Kaufpreis von insgesamt 159.100,-- DM zu je 1/2 Anteil eine Eigentumswohnung im Haus A-straße 14 in A-Stadt. Mit notariellem Vertrag vom 11.7.1997 verkaufte der Ehemann seinen hälftigen Miteigentumsanteil für 160.000,-- DM an seine Ehefrau. Die Klägerin übernahm zunächst vertragsgemäß in Anrechnung auf den Kaufpreis die das Objekt betreffenden anteiligen Darlehensschulden des Klägers. Die Zahlung des nachträglich von 134.665,...