Entscheidungsstichwort (Thema)
Gemeinschaftsrechtmäßigkeit einer nationalen Regelung zur Schenkungsteuer mit unterschiedlichen Freibeträgen für Schenkungen unter Gebietsfremden bzw. an einen oder von einem Gebietsansässigen
Leitsatz (redaktionell)
Der EuGH wird um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:
Sind die Art. 39 und 43 EG sowie die Art. 56 EG in Verbindung mit Art. 58 EG dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats über die Erhebung der Schenkungsteuer entgegenstehen, die bei dem Erwerb eines im Inland belegenen Grundstücks von einer gebietsfremden Person für den gebietsfremden Erwerber nur einen Freibetrag von 1.100 Euro vorsieht, während bei der Zuwendung desselben Grundstücks ein Freibetrag von 205.000 Euro gewährt würde, wenn der Schenker oder der Erwerber zur Zeit der Ausführung der Schenkung seinen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat hätte?
Normenkette
EG Art. 39, 43, 56 Abs. 1, Art. 58 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3, Art. 234 Unterabs. 2; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, Nr. 3 S. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, § 19 Abs. 1
Streitjahr(e)
2007
Nachgehend
Tatbestand
I.
Die Klägerin ist deutsche Staatsangehörige, die mehr als 35 Jahre in den Niederlanden wohnt. Ihre Mutter, die ebenfalls deutsche Staatsangehörige ist und mehr als 50 Jahre in den Niederlanden wohnt, war Eigentümerin eines in Düsseldorf belegenen und mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 23. Mai 2007 übertrug die Mutter der Klägerin dieser das Grundstück unentgeltlich.
Das beklagte Finanzamt setzte gegen die Klägerin mit Bescheid vom 24. Januar 2008 27.929 Euro Schenkungsteuer fest. Dabei zog es von dem Steuerwert für das Grundstück von 255.000 Euro einen Freibetr...