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FG Berlin Urteil vom 21.04.2004 - 6 K 6347/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an einer im gewerblichen Grundstückshandel tätigen Persongesellschaft - laufender Gewinn

 

Leitsatz (redaktionell)

Gewinne aus der Veräußerung von im Betriebsvermögen gehaltenen Mitunternehmeranteilen an einer im gewerblichen Grundstückshandel tätigen GbR stellen laufende Gewinne i. S. des § 15 EStG und des § 7 GewStG dar.

 

Normenkette

AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 15; GewStG § 7

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 10.05.2007; Aktenzeichen IV R 69/04)

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten besteht Streit, ob der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft dem für die Gewerbesteuer maßgebenden Gewerbeertrag der Personengesellschaft zuzurechnen ist.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus dem von ihr betriebenen gewerblichen Grundstückshandel. Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 15. Oktober 1996 ist Gesellschaftszweck der Ankauf, die Modernisierung und anschließende wirtschaftliche Verwertung der Altbauprojekte xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx und xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx in xxxxxx.

Durch Vereinbarung vom 3. Juli 1997 veräußerte die bis dahin hälftig beteiligte xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx KG ihren Anteil an der GbR im Umfang von 20 % xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx an die dann erstmalig beteiligte xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx GmbH sowie im Umfang von 80 % xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx an die bis dahin bereits hälftig beteiligte xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx GmbH xxxxxx und schied danach aus der fortbestehenden Gesellschaft aus. In ihrer Gewerbesteuererklärung für das Streitjahr 1997 erklärte die Kläger...

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