Entscheidungsstichwort (Thema)
Anrechnung der USt-Sondervorauszahlung bei antragsgemäßer Umstellung des Voranmeldungszeitraums
Leitsatz (redaktionell)
Die Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist bei antragsgemäßer Umstellung auf den vierteljährlichen Voranmeldungszeitraum bei der Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlung für den letzten Monat vorzunehmen, für den die Dauerfristverlängerung noch gilt.
Normenkette
UStDV § 48 Abs. 4
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, in welchem Voranmeldungszeitraum die Sondervorauszahlung für die Fristverlängerung für die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen zu verrechnen ist und letztendlich darüber, ob die von der Gemeinschuldnerin für 1998 geleistete Sondervorauszahlung in Höhe von 11.480,00 DM vom Beklagten mit Konkursforderungen aufgerechnet werden dürfte oder nicht.
Die Gemeinschuldnerin gab die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich ab. Sie hatte schon vor Beginn des streitbefangenen Veranlagungszeitraumes 1998 einen Fristverlängerungsantrag gestellt und die erforderliche Sondervorauszahlung geleistet.
Zum 1. Juli 1998 wurde über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet (Amtsgericht Charlottenburg Aktenzeichen ...) und der Kläger zum Konkursverwalter bestellt. Mit Schriftsatz vom 8. Juli 1998 beantragte der Kläger beim Beklagten den Abgabezeitraum auf vierteljährlich umzustellen. Dementsprechend reichte der Kläger Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das dritte und vierte Kalendervierteljahr ein. In der letzten Umsatzsteuervoranmeldung stellte er die Sondervorauszahlung zur Verrechnung.
In der Folge ergingen mehrere Umsatzsteuer-Voranmeldungsbescheide zu der jeweils vor und nach Konkurseröffnung geltenden Steuernummer. In dem hier angefochtenen Be...