Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Grundstücksverpachtung an auch einen Barbetrieb betreibende öffentliche Spielbank
Leitsatz (redaktionell)
Werden die von einer öffentlichen Spielbank gemieteten Flächen, an der ein mittelbar beteiligter Gesellschafter der vermietenden GmbH & Co. KG beteiligt ist, teilweise zum Betreiben einer Bar, an der auch kleine, dem Spielbankambiente angepasste Snacks gereicht werden, unterverpachtet, ist die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 S. 2 und 3 GewStG nach S. 5 vollumfänglich nicht zu gewähren, weil die aus dem Barbetrieb erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen, nach dem sie nicht mit der Spielbankabgabe abgegolten sind. Dies gilt auch für das Betreiben eines – vom Gaststättenbegriff mitumfassten – reinen Barbetriebes.
Normenkette
GewStG a.F. § 9 Nr. 1 Sätze 5, 2, § 2 Abs. 1 S. 2; GewStG n.F. § 3 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2, 3 Nr. 2; SpielbankV § 6 Abs. 1; Spielbankgesetz § 2 Abs. 5; Gaststättengesetz § 2
Nachgehend
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Das Verfahren befindet sich im II. Rechtsgang.
Die Klägerin erzielte als gewerblich geprägte GmbH & Co. KG Einkünfte aus der Verwaltung und Vermietung eines großen Einkaufszentrums (E.-Zentrum in A.) mit Ladenpassage, Theater, Büros, einem Hotel sowie einem Spielcasino. Die Gesamtmietfläche betrug mehr al 70.000 m². Gesellschafter der Klägerin waren im Streitjahr 1990 eine GmbH als Komplementärin mit einer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen in Höhe von ca. 90 % sowie als Kommanditisten u.a. di...