Entscheidungsstichwort (Thema)
Versicherungsbeiträge einer Anwaltssozietät für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen angestellter Anwälte als Arbeitslohn
Leitsatz (redaktionell)
Die von einer Rechtsanwaltssozietät getragenen Versicherungsbeiträge für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen bei ihr angestellter Rechtsanwälte sind Arbeitslohn. Das Interesse der Sozietät als Arbeitgeberin am Versicherungsschutz für die Kanzlei überwiegt das Eigeninteresse der angestellten Anwälte an dem für diese abgeschlossenen Versicherungsschutz nicht eindeutig.
Normenkette
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 42d
Nachgehend
BFH (Urteil vom 10.03.2016; Aktenzeichen VI R 58/14)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Tatbestand
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Sitz in C., bestehend aus einem Notar sowie mehreren Rechtsanwälten und Steuerberatern.
Bei der Klägerin fand eine Lohnsteuer-Außenprüfung betreffend den Zeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2011 statt, über die der Bericht vom 13. April 2012 erging. In dem Prüfungsbericht stellte der Prüfer unter anderem fest, dass diejenigen Rechtsanwälte, die nicht Partner der Sozietät waren, eine berufsbezogene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für ihre „freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt” über eine Versicherungssumme in Höhe von 250 000,00 EUR pro Schadensfall im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgeschlossen hatten. Der Jahresbeitrag für die Versicherung betrug z. B. im Fall der Frau Rechtsanwältin B. und der für sie ab dem 16. November 2009 geltenden Versicherung nur 138,24 EUR, weil u. a. ein „Kleinpraxennachlass” in Höhe von 680,00 EUR prämienmindernd berücksichtigt wurde. Darüber hinaus existierte hinsichtlich dieser angestellten Rechtsanwälte ein...