Entscheidungsstichwort (Thema)
Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sogenanntem Signing und Closing zulässig
Leitsatz (redaktionell)
Es ist nicht ernstlich rechtlich zweifelhaft, dass bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b GrEStG und § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) bereits erfolgt ist (Anschluss an Auffassung der Finanzverwaltung).
Normenkette
FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 2 S. 7; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; FGO § 69 Abs. 3 S. 3; GrEStG § 1 Abs. 2b; GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1; GrEStG § 16 Abs. 4a; GrEStG § 16 Abs. 5 S. 2; GrEStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 18 Abs. 3 S. 1; GrEStG § 19 Abs. 1 Nr. 3b; GrEStG § 19 Abs. 1 Nr. 4; GrEStG § 19 Abs. 4
Nachgehend
BFH (Beschluss vom 09.07.2025; Aktenzeichen II B 13/25 (AdV))
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Tatbestand
I.
Die Antragstellerin ist eine juristische Person in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Gesellschafter und Geschäftsführer ist Herr B….
Die Antragstellerin erwarb mit notariell beurkundetem Kaufvertrag des Notars C…, D…, UrkR … vom 11. März 2024 die Geschäftsanteile der E… GmbH von deren Gesellschaftern, der F… GmbH und der G… GmbH. Im Anschluss traten die Verkäufer die Anteile an der E… GmbH an die Antragstellerin ab. Die Abtretungen erfolgten unt...