Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels
Leitsatz (redaktionell)
Bei Vorliegen der durch die Rechtsprechung aufgestellten Kriterien (Veräußerung von mehr als drei Objekten) für einen gewerblichen Grundstückshandel spielen andere Motive, die für die Anschaffung und den Verkauf von Wohnungen mit maßgebend waren (z. B. Beschaffung von Ersatzwohnraum zur Abwendung einer sonst anfallenden Ausgleichsabgabe), eine untergeordnete Rolle.
Normenkette
EStG § 15 Abs. 2; FGO § 69 Abs. 2-3
Nachgehend
Tatbestand
I.
Die Beteiligten streiten u.a. um die Frage, ob die "Grundstücksgemeinschaft A.Straße" in B. in den Streitjahren 1996 und 1997 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb wegen des Betriebs eines sog. gewerblichen Grundstückshandels erzielt hat oder ob die betreffenden Aufwendungen als sog. Liebhaberei ertragsteuerrechtlich irrelevant sind.
Die o.g. Grundstücksgemeinschaft war in den Streitjahren Vermieterin der im Gebäude A.-Straße in Berlin vorhandenen 17 Wohn- und Gewerbeeinheiten, bestehend aus .. Wohnungen, ... Arztpraxen und einer Apotheke. Das Wohnungsamt des Bezirksamtes Z. erließ im Jahr 1995 unter Berufung auf § 1 des Gesetzes zur Beseitigung der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 8. März 1990 (ZwBesG - Gesetzes- und Verordnungsblatt Berlin, S. 627) an die Mieter gerichtete Räumungsverfügungen wegen zweckentfremdeter Nutzung von Wohnraum betr. 3 der ... Arztpraxen. Die sofortige Vollziehung der Räumungsverfügungen wurde angeordnet. Außerdem ergingen Bußgeldbescheide gegenüber den zur Grundstücksgemeinschaft gehörenden Miteigentümern. Auf Grund dieser Sachlage drohten die Ärzte als Mieter mit ihrem Auszug und hohen Schadensersatzforderungen wegen der langfristigen vertraglichen Raumü...