Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindergeld: Verzicht auf Weihnachtsgeld als Gestaltungsmissbrauch. Kindergeld
Leitsatz (amtlich)
Ein Anspruch auf Kindergeld für ein in Ausbildung befindliches, volljähriges Kind besteht nicht, wenn das Kind auf ihm zustehendes, vom Arbeitgeber ohne rechtliche Verpflichtung gezahltes Weihnachtsgeld nur deswegen verzichtet hat, um dadurch die Einkunftshöchstgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu unterschreiten.
Normenkette
EStG § 32 Abs. 4 Sätze 7, 2, 5
Nachgehend
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist (noch), ob ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorliegt.
Das am 8. Februar 1981 geborene Kind des Klägers Alexander war aufgrund des Ausbildungsvertrags vom 19. Juli 1999 vom 1. September 1999 an als Auszubildender bei der Firma – beschäftigt. Für das erste Ausbildungsjahr dieses Vertrages war eine monatliche Vergütung von 1.260 DM, für das zweite Jahr eine Vergütung von 1.370 DM vereinbart. In der vom Kläger der Familienkasse mit dem Berufsausbildungsvertrag vorgelegten, nur unvollständig ausgefüllten und nicht unterschriebenen Ausbildungsbescheinigung des Arbeitgebers ist bei der Frage, ob das Kind während der Ausbildung nicht laufende Leistungen erhält, das betreffende Kästchen angekreuzt und die „Art der Leistungen” mit „Weihnachtsgeld” ohne Betrag angegeben. Nach einer Gesprächsnotiz in den Akten der Familiekasse teilte der Arbeitgeber auf eine telefonische Anfrage am 7. Juni 2000 mit, das Kind erhalte für die Zeit bis August 2000 zusätzlich zu dem monatlichen Arbeitslohn von 1.260 DM ein Urlaubsgeld v...