Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Steuerrecht. Mehrwertsteuer. Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden. Von einem Versicherungsunternehmen verwendete Dienstleistung zur Überprüfung der Richtigkeit der Diagnose einer schweren Krankheit sowie zur Suche und Erbringung der besten verfügbaren medizinischen Dienstleistungen und Behandlungen im Ausland
Normenkette
EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. c
Beteiligte
CIG Pannónia Életbiztosító |
CIG Pannónia Életbiztosító Nyrt |
Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága |
Verfahrensgang
Kúria (Ungarn) (Beschluss vom 17.06.2021; ABl. EU 2021, Nr. C 471/18) |
Tenor
Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
ist dahin auszulegen, dass
Leistungen nicht unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung fallen, die darin bestehen, die Richtigkeit der Diagnose einer schweren Krankheit des Versicherten zu überprüfen, um festzustellen, welche die besten Behandlungsmöglichkeiten zur Heilung des Versicherten sind, und um, falls dieses Risiko vom Versicherungsvertrag gedeckt ist und der Versicherte einen entsprechenden Antrag stellt, dafür Sorge zu tragen, dass die medizinische Behandlung im Ausland erbracht wird.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Kúria (Oberster Gerichtshof, Ungarn) mit Entscheidung vom 17. Juni 2021, beim Gerichtshof eingegangen am 22. Juli 2021, in dem Verfahren
CIG Pannónia Életbiztosító Nyrt.
gegen
Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága
erlässt
DER GERICHT...