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EuGH Urteil vom 20.10.2022 - C-295/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten. Steuerbefreiung der von ihrer Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividenden auf der Ebene der Muttergesellschaft. Vortrag von Überschüssen aus definitiv besteuerten Einkünften auf nachfolgende Steuerjahre. Übernahme einer Gesellschaft mit Überschüssen aus definitiv besteuerten Einkünften durch eine andere Gesellschaft. Nationale Regelung zur Beschränkung der Übertragung dieser Überschüsse auf die übernehmende Gesellschaft

 

Normenkette

EWGRL 435/90 Art. 4 Abs. 1

 

Beteiligte

Allianz Benelux

Allianz Benelux SA

État belge, SPF Finances

 

Verfahrensgang

Cour d' appel de Bruxelles (Belgien) (Beschluss vom 29.04.2021; ABl. EU 2021, Nr. C 289/29)

 

Tenor

Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten

ist dahin auszulegen, dass

er der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die vorsieht, dass die von einer Gesellschaft bezogenen Dividenden in ihre Besteuerungsgrundlage einbezogen werden, bevor sie davon zu 95 % abgezogen werden, und die gegebenenfalls den Vortrag dieses Abzugs auf spätere Steuerjahre zulässt, jedoch im Fall der Übernahme dieser Gesellschaft im Rahmen einer Fusion die Übertragung des Vortrags dieses Abzugs auf die übernehmende Gesellschaft im Verhältnis des Anteils begrenzt, den das Steuerreinvermögen der übertragenden Gesellschaft in der Summe aus dem Steuerreinvermögen der übernehmenden und der übertragenden Gesellschaft ausmacht.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Cour d'appel de Bruxelles (Appellationshof Brüs...

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