Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialpolitik. Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer. Ausnahmen. Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen. Ministerium, das seinem Personal subventionierte Kindertagesstättenplätze zur Verfügung stellt. Plätze, die außer in Notfällen, die der Arbeitgeber beurteilt, den Kindern weiblicher Beamter vorbehalten sind
Beteiligte
Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij |
Tenor
Artikel 2 Absätze 1 und 4 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen steht einer Regelung nicht entgegen, die ein Ministerium eingeführt hat, um einer erheblichen Unterrepräsentation von Frauen bei seinen Beschäftigten entgegenzuwirken, und bei der in einem Kontext, der durch das erwiesenermaßen unzureichende Angebot an angemessenen und erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen gekennzeichnet ist, die begrenzte Zahl der seinem Personal von ihm zur Verfügung gestellten subventionierten Kindertagesstättenplätze den weiblichen Beamten vorbehalten wird, während die männlichen Beamten nur in Notfällen, deren Vorliegen der Arbeitgeber beurteilt, Zugang zu diesen Plätzen haben. Dies gilt jedoch nur insoweit, als die damit zugunsten der männlichen Beamten vorgesehene Ausnahme insbesondere dahin ausgelegt wird, dass sie alleinerziehenden männlichen Beamten den Zugang zu diesem Kinderbetreuungssystem zu den gleichen Bedingungen eröffnet wie den weiblichen Beamten.
Tatbestand
In der Rechtssache C-476/99
betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom Centrale Raad van Beroep (Niederland...