Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulassungssteuer für neue Kfz, inländische Abgabe gleicher Wirkung, Vereinbarkeit mit dem EG-Recht
Leitsatz (amtlich)
1. Eine Zulassungssteuer für neue Kraftfahrzeuge, die ein Mitgliedstaat eingeführt hat, der keine inländische Fahrzeugproduktion hat, wie sie im Lov om registreringsafgift på motorkøretøjer (dänisches Gesetz über die Zulassungssteuer für Kraftfahrzeuge) in der Fassung der Kodifizierung Nr. 222 vom 14. April 1999 vorgesehen ist, stellt eine inländische Abgabe dar, deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht nicht anhand von Artikel 28 EG, sondern anhand von Artikel 90 EG zu prüfen ist.
2. Dieser Artikel ist dahin auszulegen, dass er dieser Steuer nicht entgegensteht.
Normenkette
EG Art. 90, 28
Beteiligte
Skatteministeriet, Told-og Skattetyrelsen |
Verfahrensgang
Østre Landsret (Dänemark) (Beschluss vom 26.09.2001) |
Tatbestand
Freier Warenverkehr - Zulassungssteuer für neue Kraftfahrzeuge - Inländische Abgabe - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung
In der Rechtssache C-383/01
betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom Østre Landsret (Dänemark) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit
De Danske Bilimportører
gegen
Skatteministeriet, Told- og Skattestyrelsen,
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel 28 EG und 30 EG
erlässt
DER GERICHTSHOF
unter Mitwirkung des Präsidenten der Sechsten Kammer J.-P. Puissochet in Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten, der Kammerpräsidenten M. Wathelet (Berichterstatter) und R. Schintgen sowie der Richter C. Gulmann, A. La Pergola, P. Jann und V. Skouris, der Richterinnen F. Macken und N. Colneric, der Richter S. von Bahr und J. N. Cunha Rodrigues,
Generalanwalt: F. G. Jacobs,
Kanzle...