Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsatzbesteuerung der Sammelbeförderungen von Arbeitnehmern von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber
Leitsatz (redaktionell)
Das Urteil befaßt sich mit der Frage, ob die unentgeltliche Beförderung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber eine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne von Artikel 2 der 6. EG-Richtlinie darstellt oder gegebenenfalls den Eigenverbrauchstatbestand gemäß Artikel 6 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie erfüllt.
Der EuGH hat entschieden, daß die Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber keine umsatzsteuerbare Leistung ist, wenn sie unentgeltlich erfolgt und sie nicht konkret mit der Arbeitsleistung bzw. dem Lohn des Arbeitsnehmers verknüpft ist. Die Sammelbeförderung dient nach dem Urteil grundsätzlich dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer und ist damit einer steuerbaren und steuerpflichtigen Dienstleistung gegen Entgelt gleichzustellen (Artikel 6 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie – Eigenverbrauch). In bestimmten Fällen kann die Beförderung aber auch betrieblichen Zwecken dienen, so daß eine Eigenverbrauchsbesteuerung ausgeschlossen ist. Ein steuerbarer Verwendungs- oder Dienstleistungseigenverbrauch liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber nicht in eigenen Fahrzeugen befördert, sondern einen Arbeitnehmer mit der Beförderung in dessen Privatfahrzeug beauftragt.
Das Urteil hat insbesondere auch Bedeutung für die umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Pkw-Überlassung von Arbeitgebern an ihre Arbeitnehmer für deren private Zwecke.
Beteiligte
Julius Fillibeck Söhne GmbH & Co. KG |
Gründe
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer)
„Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Gegen Entgelt ausgeführte Dienstleistungen – Begriff – Beförderung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber”
In der Rechtssach...