Entscheidungsstichwort (Thema)
Verbot der Gleichbesteuerung von im Inland und in einem anderen Mitgliedstaat bezogenen Dividenden ohne Anrechnung der im Ausland erhobenen Quellensteuer
Leitsatz (amtlich)
Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 Absatz 1 EG) steht dem Recht eines Mitgliedstaats wie dem belgischen Steuerrecht nicht entgegen, das im Rahmen der Einkommensteuer die Dividenden im Gebiet dieses Staates ansässiger Gesellschaften und die Dividenden in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Gesellschaften einem gleichen einheitlichen Steuersatz unterwirft, ohne eine Anrechnung der im Wege der Quellensteuer in diesem anderen Mitgliedstaat erhobenen Steuer vorzusehen.
Normenkette
EGVtr Art. 56 Abs. 1
Beteiligte
Kerckhaert und Morres
Mark Kerckhaert
Bernadette Morres
Belgischer Staat
Verfahrensgang
Rechtbank van eerste aanleg Antwerpen (Urteil vom 01.12.2004; ABl. EU 2005, Nr. C 57/14)
Tatbestand
„Einkommensteuer ‐ Dividenden ‐ Steuerliche Belastung von Dividenden aus Anteilen an in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften ‐ Keine Anrechnung der in einem anderen Mitgliedstaat erhobenen Quellensteuer im Wohnsitzstaat“
In der Rechtssache C-513/04
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht von der Rechtbank van eerste aanleg te Gent (Belgien) mit Entscheidung vom 1. Dezember 2004, beim Gerichtshof eingegangen am 15. Dezember 2004, in dem Verfahren
Mark Kerckhaert,
Bernadette Morres
gegen
Belgischer Staat
erlässt
DER GERICHTSHOF (Große Kammer)
unter Mitwirkung des Präsidenten V. Skouris, der Kammerpräsidenten P. Jann, C. W. A. Timmermans, A. Rosas, K. Lenaerts und E. Juhász, des Richters J. N. Cunha Rodrigues, der Richterin R. Silva de Lapuerta, der Richter G. Arestis, A. Borg Barthet und E. Levits (Berichterstatter),
G...