Entscheidungsstichwort (Thema)
In anderem Mitgliedstaat erzielte Renteneinkünfte, Auswirkung auf Steuerbefreiung im Wohnsitzstaat, DBA Belgien/Luxemburg
Leitsatz (amtlich)
Art. 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Anwendung einer Steuerregelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die bewirkt, dass ein in diesem Staat wohnhaftes Ehepaar, bei dem ein Ehegatte eine Pension in einem anderen Mitgliedstaat bezieht, die in dem ersten Mitgliedstaat aufgrund eines bilateralen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei ist, einen Teil der von diesem Mitgliedstaat gewährten Steuervergünstigungen einbüßt.
Normenkette
AEUV Art. 45
Beteiligte
Jacob und Lennertz
Jean Jacob
Dominique Lennertz
État Belge
Verfahrensgang
Tribunal de première instance de Liège (Belgien) (Beschluss vom 08.02.2018; Abl.EU 2018, Nr. C 166/25)
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Tribunal de première instance de Liège (Gericht erster Instanz Lüttich, Belgien) mit Entscheidung vom 8. Februar 2018, beim Gerichtshof eingegangen am 5. März 2018, in dem Verfahren
Jean Jacob,
Dominique Lennertz
gegen
État belge
erlässt
DER GERICHTSHOF (Neunte Kammer)
unter Mitwirkung der Kammerpräsidentin K. Jürimäe sowie der Richter E. Juhász und C. Vajda (Berichterstatter),
Generalanwalt: M. Campos Sánchez-Bordona,
Kanzler: A. Calot Escobar,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens,
unter Berücksichtigung der Erklärungen
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der belgischen Regierung, vertreten durch P. Cottin, J.-C. Halleux und C. Pochet als Bevollmächtigte,
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der Europäischen Kommission, vertreten durch W. Roels und N. Gossement als Bevollmächtigte,
aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die R...