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EuGH Urteil vom 07.07.2022 - C-7/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen. Zustellung von Schriftstücken. Einwöchige Frist für die Ausübung des Rechts auf Verweigerung der Annahme des Schriftstücks. Beschluss über eine Zwangsvollstreckung, der in einem Mitgliedstaat erlassen und in einem anderen Mitgliedstaat nur in der Sprache des erstgenannten Mitgliedstaats zugestellt wird. Regelung des erstgenannten Mitgliedstaats, die für die Erhebung eines Einspruchs gegen diesen Beschluss eine Frist von acht Tagen vorsieht. Einspruchsfrist, die zur gleichen Zeit wie die Frist für die Ausübung des Rechts auf Verweigerung der Annahme des Schriftstücks zu laufen beginnt. Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf

 

Normenkette

Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 Art. 8 Abs. 1; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 47

 

Beteiligte

LKW WALTER

LKW WALTER Internationale Transportorganisation AG

CB

DF

GH

 

Tenor

Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken”) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates in Verbindung mit Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

ist dahin auszulegen, dass

er einer Regelung des Mitgliedstaats, zu dem die Behörde gehört, die ein zuzustellendes Schriftstück ausgestellt hat, entgegensteht, wonach der Beginn der einwöchigen Frist nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1393/2007, innerhalb deren der Empfänger eines solchen Schriftstücks die Annahme aus einem der in dieser Bestimmung vorgesehenen Gründe verweigern kann, mit dem Fristbeginn für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen dieses Schrif...

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