Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Grundsätze des Unionsrechts. Wahrung der Verteidigungsrechte. Steuerverfahren. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug. Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug aufgrund des angeblich unangemessenen Verhaltens der Lieferer des Steuerpflichtigen. Verwaltungsakt, der von den innerstaatlichen Steuerbehörden erlassen wurde, ohne dem betroffenen Steuerpflichtigen Zugang zu den diesem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Informationen und Unterlagen zu gewähren. Verdacht auf Steuerbetrug. Innerstaatliche Praxis, nach der die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug vom Besitz anderer Belege als der Steuerrechnung abhängig gemacht wird. Zulässigkeit
Normenkette
EWGRL 112/2006
Beteiligte
C.F. (Contrôle fiscal)
SC C.F. SRL
A.J.F.P.M
D.G.R.F.P.C
Verfahrensgang
Tribunalul Cluj (Rumänien) (Beschluss vom 15.05.2019; ABl. EU 2019, Nr. C 288/31)
Tenor
1. Der allgemeine unionsrechtliche Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte ist dahin auszulegen, dass er die Nichtigerklärung einer Verwaltungsentscheidung verlangt, mit der einem Steuerpflichtigen zusätzliche steuerliche Verpflichtungen vorgeschrieben wurden, wenn dieser im Rahmen eines innerstaatlichen Verwaltungsverfahrens zur Prüfung und Bestimmung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage nicht die Möglichkeit hatte, Zugang zu den Informationen in der ihn betreffenden Verwaltungsakte zu erhalten, die beim Erlass dieser Verwaltungsentscheidung berücksichtigt wurden, sofern das angerufene Gericht feststellt, dass das Verfahren ohne diese Unregelmäßigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können.
2. Die für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch die Mitgliedstaaten geltenden Grundsätze, im Besonderen jene der steuerlichen Neutralität und der Rechtssicherhei...